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Verleih von Kunstwerken

 

Mindestmietdauer 12 Monate

Automatische Verlängerung der Mietdauer um 12 Monate, wenn nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der eingetragenen Mietdauer gekündigt wird

Kauf des Kunstwerks während der Mietdauer mit einer Anrechnung von 80 % des bereits gezahlten Mietpreises auf den Kaufpreis (Zuviel gezahlte Mieten können  NICHT erstattet werden)

Das Kunstwerk geht NICHT automatisch bei Überzahlung des Kaufpreises in das Eigentum des Mieters über

Alle Mietzahlungen erfolgen per Lastschrift oder Überweisung, immer für 6 Monate im voraus

Das Versicherungsrisiko des gemieteten Kunstwerks trägt der Mieter, soweit nichts anderes vereinbart wurde

Für die einwandfreie Übergabe des Kunstwerks ist der Vermieter verantwortlich, für die Rückgabe der Mieter. Die Rückgabe muß in der Verpackung erfolgen, in der das Kunstwerk geliefert wurde

Andere Vereinbarungen sind möglich