Verleih von Kunstwerken
Mindestmietdauer 12 Monate
Automatische Verlängerung der Mietdauer um 12 Monate, wenn nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der eingetragenen Mietdauer gekündigt wird
Kauf des Kunstwerks während der Mietdauer mit einer Anrechnung von 80 % des bereits gezahlten Mietpreises auf den Kaufpreis (Zuviel gezahlte Mieten können
NICHT erstattet werden)
Das Kunstwerk geht NICHT automatisch bei Überzahlung des Kaufpreises in das Eigentum des Mieters über
Alle Mietzahlungen erfolgen per Lastschrift oder Überweisung, immer für 6 Monate im voraus
Das Versicherungsrisiko des gemieteten Kunstwerks trägt der Mieter, soweit nichts anderes vereinbart wurde
Für die einwandfreie Übergabe des Kunstwerks ist der Vermieter verantwortlich, für die Rückgabe der Mieter. Die Rückgabe muß in der Verpackung erfolgen, in der das
Kunstwerk geliefert wurde
Andere Vereinbarungen sind möglich
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